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Aussteuer
In früheren Zeiten gab es die (gesetzliche) Verpflichtung der Brauteltern, die Tochter angemessen auszustatten. Diese Ausstattung wurde als Aussteuer bezeichnet, bestand zum Beispiel aus Unterwäsche, Nachtwäsche, Handtüchern, Federbetten oder Kleidung und blieb im Eigentum der Frau. Wenn der Mann verstarb wurde die Aussteuer der Frau nicht der Erbmasse zugerechnet. Die Übergabe der Aussteuer erfolgte einige Tage vor der Hochzeit. Dabei wurden die Dinge in die zukünftige Wohnung der Eheleute gebracht und zwar so, dass die Öffentlichkeit sehen konnte, wie vermögend die Familie der Braut war. Es kam mitunter vor, dass eine Hochzeit verschoben werden musste, weil die Aussteuer noch nicht komplett war. In vielen Ländern gibt es die Aussteuer auch heute noch. Dabei kommt der Aussteuer umso mehr Bedeutung zu, je ärmer und traditionsbewusster eine Gesellschaft ist.
Heutzutage kümmern sich auch in Deutschland noch offizielle Stellen um die Thematik Aussteuer. In Bayern gibt es zum Beispiel die Aussteuer-Stiftung Burglengenfeld. Diese Stiftung vergibt in jedem Jahr Brautgeschenke zu je 800€ an Bräute aus der Region Oberpfalz. An wen die Brautgeschenke vergeben werden, wird ausgelost.
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