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| Der Güterstand - Gütergemeinschaft und Gütertrennung |
Sie planen, einen Ehevertrag mit ihrem/ihrer zukünftigen oder bereits bestehenden Ehe-Partner/in zu schließen? Dabei sind vor allem drei große Regelungsbereiche von Bedeutung, die ein solcher Vertrag erfasst: Der Güterstand, der Versorgungsausgleich und der viel umstrittene Bereich des Unterhalts.
Doch zunächst zum ersten großen Themenfeld, den Regelungen rund um den so genannten „Güterstand“. Betrachten wir eingangs erst einmal die „Normalsituation“ ohne Ehevertrag. Wie es in den deutschen Gesetzen und Regelungen festgeschrieben steht, besteht bei Eheleuten im Bereich des Güterstandes eine Zugewinngemeinschaft.
Mit Ehevertrag kann das gegebenenfalls ganz anders aussehen. Hier ist es möglich, den Güterstand individuell festzulegen. Die beiden großen Möglichkeiten lauten Gütertrennung oder Gütergemeinschaft. Natürlich können Sie auch die Zugewinngemeinschaft grundlegend beibehalten, aber entsprechend Ihrer Wünsche und Vorstellungen anpassen.
Und so wie im letzteren Beispiel genannt wird es heute in Deutschland auch in sehr vielen praktischen Fällen umgesetzt. Die so genannte „modifizierte Zugewinngemeinschaft“ hat dann in der individuellen Vereinbarung häufig nur die Ausnahme, dass ein Zugewinnausgleich im Fall der Ehescheidung nicht umgesetzt wird.
Auch möglich: einige vorher festgelegte Vermögensgegenstände werden nicht in den Zugewinnausgleich einbezogen. So kann beispielsweise ein vor der Eheschließung geerbtes Vermögen, der Anteil an Unternehmen oder anderen Gesellschaften etc. „geschützt“ werden.
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