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Ehevertrag und Unterhalt
Ein Ehevertrag kann vielerlei Inhalte haben, doch es gibt drei wichtige Bereiche, die in jedem Fall geregelt beziehungsweise zumindest im Vorfeld diskutiert werden sollten. Die Frage des nachehelichen Unterhaltes gehört genauso wie die Themenfelder Versorgungsausgleich und Art des Güterstandes zu diesem besonders relevanten Aspekten.

Unterhaltszahlungen nach einer Scheidung sind ein Thema, zu dem Ihnen sicherlich viele geschiedene Menschen die skurilsten Geschichten erzählen können. Es lohnt sich also, sich vielleicht schon Gedanken darüber zu machen, wenn in der Ehe „noch“ alles gut läuft und intakt ist ...

Bezüglich des nachehelichsten Unterhalts können Sie als Eheleute von der „normalen Regelung“ abweichende Regelungen vereinbaren. Der Normalfall ist in den Paragraphen §§ 1570 ff. BGB geregelt. Übrigens: Falls Sie Vereinbarungen zum Unterhalt während der Ehe (etwa für die Zeit des Getrenntlebens) vereinbaren, sind diese in den meisten Fällen unwirksam.

Und was kann noch im Ehevertrag stehen? Beispielsweise Regelungen zur weiteren Familienplanung, zur Art und Weise des gemeinsamen ehelichen Zusammenlebens und vieles mehr. Einklagbar sind diese Festlegungen allerdings nicht ...!
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