Boshafte Menschen behaupten, ein Ehevertrag sei das Regelwerk, das einem genau dann nichts hilft, wenn man es wirklich braucht.
Normalerweise muss ein Paar, das nicht über außergewöhnliches Vermögen verfügt beziehungsweise bei dem vermögensmäßig nicht ein gravierendes Gefälle besteht, sich über einen Ehevertrag keinerlei Gedanken machen. Es gibt aber Fälle, in denen ist er überlegenswert, angebracht oder sogar notwendig.
Sobald bei einer Eheschließung die Umstände so sind, dass die gesetzliche Zugewinngemeinschaft, bei der der während der Ehe erworbene Zugewinn ohne jede Rücksicht auf die Details bei einer Trennung oder vielmehr Scheidung hälftig geteilt wird, gewisse Gefahren beinhaltet, sollten Sie sich von einem Anwalt oder Notar zumindest über die eventuelle Notwendigkeit der Eheverträge beraten lassen.
Solche Umstände sind insbesondere gegeben, falls einer der zukünftigen Ehepartner ein Wirtschaftsunternehmen, gleich welcher Größe, sein eigen nennt, das im Falle einer Trennung und Scheidung nicht leiden oder gar aufgelöst werden soll, um den Zugewinnausgleich leisten zu können. Dies gilt insbesondere, wenn Dritte Anteile an diesem Unternehmen halten, die unberührt von einer Scheidung bleiben sollten.
Anderer Konstellationen sind Kinder aus einer ersten Ehe und alle anderen Lebensbedingungen, die einen Ausgleich des Zugewinns als ungerecht oder unerwünscht erscheinen lassen. Dann können bestimmte Vermögenswerte aus dem Zugewinn herausgenommen werden. Daneben können per Ehevertrag auch Unterhaltsausschlüsse vereinbart und anderes mehr.
Nur denken Sie immer an eines - wenn Sie sich allen rechtlichen Pflichten einer Ehe entziehen wollen, warum heiraten Sie dann überhaupt?
Natürlich kann ein Ehevertrag auch in die andere Richtung gehen, und statt dass man den Ehepartner bei gewissen Vermögenswerten wie etwa Firmen außen vor hält, bezieht man ihn grundsätzlich als Teilhaber bei allem mit ein, auch bei den Werten, die nicht erst während der Ehe erworben wurden, sondern bereits vorhanden waren.
|
 |
|