
Auch wenn die standesamtliche Trauung verbindlich ist, wünschen sich viele Brautpaare zusätzlich die kirchliche Trauung. Dabei geht es den meisten darum, den Bund fürs Leben noch einmal vor Gott und vor der Gemeinde zu bestätigen und die Ehe mit dem Segen des Herrn zu beginnen.
Die Kirchenordung empfiehlt, dass die kirchliche Trauung in einer engen Zeitabfolge zur standesamtlichen Trauung und vor der Aufnahme der ehelichen Gemeinschaft durchgeführt wird.
Häufig wählt das Brautpaar die Kirchengemeinde für die kirchliche Trauung aus, in der die beiden sich in Zukunft am Gemeindeleben beteiligen wollen. Manchmal wird jedoch auch der Kirchengemeinde der Braut oder der Kirchengemeinde des Bräutigams der Vorzug gegeben. Für die kirchliche Trauung ist prinzipiell zunächst die Kirchengemeinde der Braut, des Bräutigams oder deren Eltern zuständig.
Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, welcher Pfarrer (falls mehrere Pfarrer im Ort tätig sind) mit Trauungen beauftragt ist. Wenn Sie nicht in der Kirchengemeinde heiraten wollen, die eigentlich für Sie zuständig wäre, müssen Sie sich vom Pfarrer Ihrer zuständigen evangelischen Gemeinde eine Erlaubnis holen, die als Dismisorale bezeichnet wird. Wenn Sie katholisch sind, benötigen Sie den so genannten Entlass-Schein Ihrer Heimatgemeinde.
Wenn Sie sich von einem nicht zuständigen Pfarrer trauen lassen wollen, muss sich dieser Pfarrer bei dem für zuständigen Pfarrer einen Erlaubnisschein holen.