
Heutzutage ist das Aufgebot nicht mehr zwingend erforderlich – es war früher vorgeschrieben. Darüber hinaus müssen Sie auch nicht mehr unbedingt zwei Trauzeugen mit zur Trauung bringen. Sie dürfen dieses aber tun, was von den meisten Brautpaaren noch getan wird.
Wenn Sie sich für die Anwesenheit von Trauzeugen bei Ihrer standesamtlichen Trauung entscheiden, müssen diese folgende Voraussetzungen erfüllen:
- volljährig sein
- im Besitz eines gültigen Ausweises sein (muss bei der Trauung vorgelegt werden)
- körperlich und geistig in der Lage sein, einer Trauung zu folgen
Falls einer Ihrer Trauzeugen die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht, muss außerdem ein Dolmetscher mitgebracht werden.
Wenn Ihr zukünftiger Ehepartner oder Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, so gibt es für die standesamtliche Trauung abhängig vom Herkunftsland unterschiedliche Vorschriften. – Sie sollten sich frühzeitig beim Standesamt erkundigen, welche Dokumente Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen. Die Beschaffung von Dokumenten aus dem Ausland nimmt erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch.
Es gibt festgelegte Gebührensätze für die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung und für alle Bescheinigungen, die Sie dazu benötigen. Wenn Sie sich im Standesamt zur Trauung anmelden, suchen Sie dabei auch ein Familienstammbuch aus, das sie ebenfalls bezahlen müssen. Das Familienstammbuch wird Ihnen dann bei der standesamtlichen Trauung zusammen mit den Heiratsurkunden ausgehändigt.
Sie können theoretisch an jedem x-beliebigen Wochentag heiraten, an dem das Standesamt geöffnet hat. Bevorzugt wird jedoch meist der Freitag. Die meisten Standesämter haben am Samstag nicht geöffnet, in einigen größeren Städten oder Gemeinden gibt es jedoch auch Ausnahmen. Erkundigen Sie sich vorab, ob eine Möglichkeit besteht, wenn Sie sich gerne an einem Samstag trauen lassen wollen.