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Aufgebot
Früher bestellte das Brautpaar einige Wochen vor der standesamtlichen Hochzeit das so genannte Aufgebot. – Mit der Bestellung des Aufgebots wurden die Namen des heiratswilligen Paares im Standesamt ausgehängt. Nun konnte jeder, dem ein Ehehindernis bekannt war, dieses beim Amt melden. Ein Ehehindernis war beispielsweise, wenn einer der Partner schon verheiratet und noch nicht geschieden war. Durch das Aufgebot sollte Heiratsschwindlern vorgebeugt werden.
Im Jahr 1998 wurde der Ausdruck Aufgebot in den Standesämtern durch den Terminus „Anmeldung zur Eheschließung“ ausgetauscht.
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