brautkleider
 
 
Ehevertrag
Ab der Verlobung kann ein Ehevertrag geschlossen werden. Wird kein Ehevertrag abgeschlossen, greifen automatisch die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschriebenen Pflichten und Rechte.

Man unterscheidet in der Ehe zwischen Zugewinngemeinschaft, Gütergemeinschaft und Gütertrennung:

Wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde, tritt automatisch die Zugewinngemeinschaft nach der Eheschließung in Kraft. – Die Zugewinngemeinschaft regelt, dass das in der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögen beiden Ehepartnern gemeinsam gehört. Das in die Ehe eingebrachte Vermögen bleibt im Besitz des jeweiligen Ehepartners.

Die Gütergemeinschaft wird durch einen Ehevertrag vor einem Notar vereinbart. – Bei der Gütergemeinschaft werden das in der Ehe erwirtschaftete und das in die Ehe eingebrachte Vermögen zusammengefasst.

Wie die Gütergemeinschaft wird auch die Gütertrennung durch einen Ehevertrag vor einem Notar festgelegt. – Durch eine Gütertrennung bleiben beide Ehepartner wirtschaftlich unabhängig. Im Laufe der Ehe muss die Aufteilung des Vermögens bei einer Gütertrennung immer wieder aktualisiert werden.