brautkleider
 
 
Standesamtliche Trauung - Geschichte
Die kirchliche Trauung wurde in der Reformationszeit und in der Gegenreformationszeit als geeignete Trauform erachtet. Doch schon um 1580 konnte das Brautpaar in den holländischen Provinzen und in Westfriesland wählen, ob es durch einen Geistlichen oder durch den städtischen Magistrat getraut werden wollte.

Durch die französische Revolution kam es zur radikalen Trennung zwischen kirchlicher und ziviler Trauung. – Bevor sich ein Paar kirchlich trauen lassen konnte, musste es sich zuvor zivil trauen lassen. Die heutigen Eheschließungen im modernen Europa basieren noch auf diesem Grundprinzip.

Im Jahr 1875 gab es im damaligen Deutschen Reich die Einführung der Zivilehe. Damit galten eine Frau mit 16 Jahren und ein Mann mit 20 Jahren als „ehemündig“. Es stand fest, dass die Frau den Namen ihres Mannes und seine Staatsangehörigkeit annahm.