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Hochzeit mit Ausländern
Wenn einer der beiden Partner kein deutscher Staatsbürger ist, muss für die standesamtliche Trauung ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden. – Das Ehefähigkeitszeugnis wird von der zuständigen Heimatbehörde des jeweiligen Landes ausgestellt. Falls dieses aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein sollte, kann das zuständige Oberlandesgericht in Deutschland die Genehmigung erteilen.

Für weitere Fragen zur Hochzeit mit einem Ausländer können Sie sich an das Bundesverwaltungsamt wenden. – Im Internet zu finden unter: www.bundesverwaltungsamt.de

Beim Bundesverwaltungsamt erhalten Sie auch Informationen über die rechtliche und gesellschaftliche Stellung der Frau in der Ehe in anderen Ländern.