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Namenswahl bei der Hochzeit
In Deutschland haben Sie mittlerweile eine Wahl, was den künftigen Namen angeht. Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

Das Brautpaar führt einen gemeinsamen Familiennamen. Dabei kann es sich um den Nachnamen des Bräutigams aber auch um den Namen der Braut handeln.

Jeder Ehepartner führt seinen Geburtsnamen weiter. Wenn Kinder zur Familie hinzukommen, müssen Sie sich auf einen Namen einigen. Doppelnamen für Kinder sind nicht mehr zulässig.

Das Brautpaar führt einen gemeinsamen Ehenamen, jedoch führt derjenige, der auf seinen Geburtsnamen „verzichtet“, einen Doppelnamen.