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Standesamt
Das Standesamt gehört zur kommunalen Verwaltung. In Deutschland ist es seit 1876 die einzige Institution, die rechtlich gültige Ehen schließen darf. Der Ursprung der Standesämter geht auf Napoleon zurück, der der Kirche, die sich bis zur Einführung der Standesämter um alle Personenstandsdinge kümmerte, so das Wasser abgraben wollte.

Im Aussehen unterscheiden sich die Standesämter in den verschiedenen Gemeinden und Städten sehr. In der Regel versuchen die Kommunen zwar einen gewissen feierlichen Rahmen zu schaffen, dennoch gibt es auch heutzutage noch Trauzimmer, die mehr einem Besprechungsraum der Verwaltung ähneln. Neben den klassischen Trauzimmern in den Standesämtern, gibt es auch Standesämter, die Trauungen an anderen außergewöhnlichen Orten anbieten. Auf diese Weise kann auch eine rein standesamtliche Trauung zu einer richtigen Eventhochzeit werden.