brautkleider
 
 
Wiederheirat – rechtliche Aspekte
Wenn einer der Verlobten nicht zum ersten Mal heiratet, muss er die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten oder das rechtskräftige Scheidungsurteil vorlegen, damit er erneut heiraten kann. Falls die letzte Ehe der Braut vor weniger als zehn Monaten geschieden wurde, muss sie beim Standesbeamten die Beendigung der Wartezeit beantragen. – Die so genannte Wartezeit hat Bestand, um eine eventuelle Schwangerschaft aus früherer Ehe auszuschließen.

Gibt es ein Kind aus früherer Ehe, für das eine Verpflichtung besteht, muss dem Standesbeamten außerdem ein Auseinandersetzungszeugnis vorgelegt werden.