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Gästeliste
In Abhängigkeit davon, wie Sie sich Ihre persönliche Traumhochzeit vorstellen und wie Ihr Budget für die Hochzeit ausfällt, ist die Aufstellung einer Gästeliste für die Hochzeitsplanung und Organisation der Hochzeitsfeier unabdingbar. Für eine kleine, intime Feier im engsten Familienkreis können Sie darauf verzichten, bei einem rauschenden Fest führt allerdings kein Weg an einer Gästeliste vorbei.

Stellen Sie mit Ihrem Partner eine Liste mit allen Verwandten, Freunden, Bekannten und Arbeitskollegen, die Sie einladen wollen, zusammen. Brauteltern und Eltern des Bräutigams setzen jeweils eigene Gästelisten auf. Falls die Brauteltern bzw. die Eltern des Bräutigams die Hochzeitsfeier bezahlen, haben Sie das Recht, mehr Gäste einzuladen. Wenn das Brautpaar selber für die Kosten aufkommt und das Budget knapp wird, ist es absolut angemessen, die Eltern um finanzielle Hilfe zu bitten, insbesondere wenn deren Freunde und Bekannte eingeladen werden sollen.

Bei der Gästeliste sollten Sie sich selbst und Ihren Eltern eine Grenze setzen. – Wenn die Gästeliste zu lang ausfällt, muss sie eben entsprechend gekürzt werden, was von allen Beteiligten eine gewisse Kompromissbereitschaft voraussetzt. – Es kann ggf. hilfreich sein, zwei Gästelisten (A und B) zu erstellen. Wenn Absagen aus Liste A eintreffen, können Personen von Liste B geladen werden. Achten Sie allerdings darauf, dass nicht zu viel Zeit dazwischen liegt, damit sich keiner zurückgesetzt fühlt.

Aus Höflichkeit sollten Sie daran denken, auch den Pfarrer, der Ihre Trauung vollzieht, zur Feier einzuladen - bei einem evangelischen Pfarrer nebst Gattin. Bedenken Sie auch Verwandte oder Freunde, die wahrscheinlich aufgrund von Krankheit oder Entfernung nicht zur Hochzeitsfeier erscheinen werden, mit einer Einladung. Traditionell erhalten auch die Brautjungfern und Trauzeugen eine schriftliche Einladung.

Seien Sie sich bei der Aufstellung der Gästeliste stets bewusst, dass es Ihr Hochzeitstag ist und fühlen Sie sich nicht genötigt, Menschen dazu einzuladen, die Ihnen nicht wichtig sind oder mit denen Sie nicht klarkommen.

Falls Sie aus Budgetgründen nicht alle Freunde und Kollegen zur Hochzeitsfeier einladen können, erklären Sie, dass Sie nur eine kleine Feier planen und leider nicht jeden dazu einladen können. Ideal ist es in diesem Fall einen zwanglosen Polterabend zu veranstalten, zu dem Sie diese Personen direkt einladen.

Wenn getrennte oder geschiedene Paare auf Ihrer Gästeliste stehen, sollten Sie behutsam vorgehen. Am besten laden Sie beide Personen ein und überlassen ihnen selbst die Entscheidung, ob sie kommen wollen. Übernehmen Sie nicht die Verantwortung, in dem Sie eine Person einladen und die andere Person ausschließen und damit unter Umständen verletzen.

Überlegen Sie sich vorab, ob Sie Kinder mit zur Hochzeitsfeier einladen wollen oder nicht. Wenn Sie sich dagegen entscheiden, sollten Sie keine Ausnahmen machen. Entscheiden Sie sich für eine Hochzeitsfeier mit Kindern, dann berücksichtigen Sie dieses auch bei der weiteren Planung (ggf. Einrichtung eines Kindertisches, Unterhaltung und Betreuung). Weisen Sie in diesem Fall in den Einladungen entsprechend darauf hin.

Da Hochzeiten sehr beliebte Feste sind, können Sie bestimmt von 80 Prozent Zusagen ausgehen.