brautkleider
 
Trauzeugen
In Deutschland können Sie seit 1998 auch ohne Trauzeugen standesamtlich heiraten. Für Ihre Trauung haben Sie also die freie Wahl, ob Sie mit einem, zwei oder ganz ohne Trauzeugen vor den Standesbeamten treten. Wenn Sie sich für die Anwesenheit von Trauzeugen entscheiden, müssen diese volljährig sein, einen gültigen Ausweis vorlegen können und geistig wie körperlich fähig sein einer Trauung zu folgen. Bei Trauzeugen, die nicht deutsch sprechen, müssen Sie zudem für einen Dolmetscher sorgen.

Bei einer kirchlichen Trauung in der katholischen Kirche, sind unverändert zwei Trauzeugen vorgeschrieben. Wenn Sie sich für eine evangelische Trauung entscheiden, so ist die Durchführung dieser Trauung schon seit längerer Zeit auch ohne Trauzeugen möglich.
Aufgaben der Trauzeugen
Die wichtigste Aufgabe der Trauzeugen besteht darin, dem Brautpaar bei der Hochzeit beizustehen und es auch danach durch die Ehe zu begleiten. Aus diesem Grund empfiehlt es sich für die Auswahl der Trauzeugen auf bereits Verheiratete zurückzugreifen, da diese aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen in der Ehe das Brautpaar auch in Krisensituationen mit Rat und Tat unterstützen können.

Im Standesamt bezeugen die Trauzeugen die Schließung der Ehe durch Ihre Unterschrift. Bei einer kirchlichen Trauung reichen Sie die Ringe oder halten den Brautstrauß während des Ringwechsels.

Oft bringen sich die Trauzeugen auch während der Hochzeitsfeier helfend mit ein, indem sie Geschenke „in Sicherheit“ bringen oder sich um den reibungslosen Ablauf organisatorischer Dinge kümmern. Letztendlich hängt es von jedem Brautpaar selber ab, wie stark die Trauzeugen mit in die Hochzeitsvorbereitung und Hochzeitsorganisation eingebunden sind.