
In Deutschland können Sie seit 1998 auch ohne Trauzeugen standesamtlich heiraten. Für Ihre Trauung haben Sie also die freie Wahl, ob Sie mit einem, zwei oder ganz ohne Trauzeugen vor den Standesbeamten treten. Wenn Sie sich für die Anwesenheit von Trauzeugen entscheiden, müssen diese volljährig sein, einen gültigen Ausweis vorlegen können und geistig wie körperlich fähig sein einer Trauung zu folgen. Bei Trauzeugen, die nicht deutsch sprechen, müssen Sie zudem für einen Dolmetscher sorgen.
Bei einer kirchlichen Trauung in der katholischen Kirche, sind unverändert zwei Trauzeugen vorgeschrieben. Wenn Sie sich für eine evangelische Trauung entscheiden, so ist die Durchführung dieser Trauung schon seit längerer Zeit auch ohne Trauzeugen möglich.