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Hochzeit
Bei der Hochzeit unterscheiden wir grob nach der standesamtlichen Trauung und nach der kirchlichen Trauung. Bis vor gar nicht allzu langer Zeit war es so, dass ohne eine vorangegangene standesamtliche Trauung die kirchliche Hochzeit nicht möglich war. Heute kann man sich zwar auch kirchlich trauen lassen, wenn man nicht standesamtlich verheiratet ist, erlangt damit rechtlich aber keinen anderen Status.

Mit der standesamtlichen Trauung ändert sich nämlich automatisch der Stand der beiden Ehepartner vor dem Gesetz. Dafür gibt es feste Regelungen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch definiert sind. Abweichend davon können jedoch auch Eheverträge mit anderen Vereinbarungen abgeschlossen werden.

Viele Paare entscheiden sich oft nur für die standesamtliche Hochzeit und begehen das Fest in einem eher kleineren Rahmen. Diejenigen, die sich darüberhinaus auch für die kirchliche Hochzeit entscheiden, tun dieses häufig, weil sie sich entweder den Segen Gottes für ihre Ehe wünschen oder weil ihnen der besonders feierliche Rahmen der kirchlichen Trauung gefällt.